nach der Neufassung der Conaschutzverordnung vom 07.Januar 2021, dürfen wir uns unter gewissen Voraussetzungen wieder Treffen.
Die Voraussetzungen sind im wesentlichen, daß Tragen der Maske, auch am Platz, regelmäßiges Lüften, Rückverfolgbarkeit und Anzeige bei der zuständigen Behörde.
Die Anzeige bei den Behörden haben wir gemacht , die restlichen Bedingungen sind für uns selbstverständlich und werden von uns, wie bisher auch schon, angewandt.
Somit finden unsere Gruppenstunden, am üblichen Ort und zu den üblichen Zeiten in Moers und in Krefeld, wieder statt.